Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022

Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro brutto die Stunde zu erhöhen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto. Zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro steigen. Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und trägt damit zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.

Ein Auftraggeber haftet für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese sogenannte Auftraggeberhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift auf diese bestehende Regel zurück, da sie sich bewährt hat.

(Informationen in unserem Internet-Angebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-faq-1688186)

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