Einschnitt in das Transportwesen durch das EU-Mobilitätspaket

Seit dem 21.02.2022: Rückkehrpflicht zur Niederlassung

Seit dem 21.02.2022 sind Unternehmen dazu verpflichtet, Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, spätestens acht Wochen nach dem Verlassen Deutschlands zu einer Betriebsstätte in Deutschland zurückführen zu lassen. (EG 1072/2009) Das gilt auch für im Ausland angemietete Fahrzeuge, die von der Niederlassung des Unternehmens in Deutschland eingesetzt werden.

Seit dem 21.02.2022: 4-tägige Sperre nach Kabotage

Auch sind seit dem 21.02.2022 Kabotagefahrten nach Beendigung der zugelassenen Kabotagebeförderungen in einem EU-Mitgliedsstaat für vier Tage untersagt. Die Frist beginnt mit dem Folgetag der letzten Kabotagefahrt. (EG 1071/2009) Welche Auswirkungen hat nun das EU-Mobilitätspaket auf Lkw-Transporte und für die verladene Wirtschaft in Deutschland und Europa?

Wir stellen bereits jetzt fest, dass die Umsetzung der einzelnen EU-Verordnungen in Deutschland und Europa die Engpässe an Lkw-Transportkapazitäten, den eklatanten Fahrermangel sowie die Anzahl der Lkw-Leerfahrten weiter erhöht.

(Informationen in unserem Internet-Angebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Quelle: https://www.fleet.vdo.de/eu-mobilitaets-paket-1)

05.05.2022

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